Kurzbeschreibung:
Die Wohnung Nr. 01 befindet sich im Erdgeschoss der Villa Seeblick. Die Wohnung für bis zu zwei Personen und in einer Größe von 37 m² ist sehr hochwertig mit ausgewählten Design-Möbeln eingerichtet und verfügt über zwei Zimmer:
Lagebeschreibung:
Die Villa Seeblick liegt direkt an der prachtvollen Strandpromenade im Ostseebad Binz: Der Strand ist keine 10 Meter von der Villa entfernt (auch für Kinder gut erreichbar, da keine Straße überquert werden muss). Die historischen Bäderstil-Villen der Strandpromenade in Binz sind in den vergangenen Jahren ausnahmslos renoviert worden, so dass sich die Strandpromenade heute in strahlenden Farben den Binzer Gästen präsentiert.
Ausstattungen:
Die moderne Ausstattung und die strandnahe Lage lassen das Urlauberherz höher schlagen. Die komplett ausgestattete Küche (inkl. Geschirrspüler) garantiert Ihnen einen Aufenthalt in gemütlicher Atmosphäre.
Außenbereich:
Die Wohnung verfügt über einen Balkon mit seitlichem Meerblick und gemütlichen Balkon-Möbeln.
Die Villa „Seeblick“ verfügt über einen Lift und eine Parkgarage.Kostenpflichtiger Tiefgaragenparkplatz optional für 15 Euro pro Nacht.
Ferienwohnung 01: Parkplatz Nr. 07, Doppelparker: 1,65 Meter hoch, mit einer maximalen Nutzlast von 2.000 kg für eine maximale PKW-Länge von 5 Metern.
Bitte beachten Sie, ob die Maße Ihres PKWs für den Stellplatz geeignet sind.
Nutzungsmöglichkeit Waschmaschine und Trockner im Hauswirtschaftsraum (Münzeinwurf).
Besonderes:
WLAN kostenlos
Allgemeine Informationen:
Anreise ab 16:00 Uhr
Abreise bis 10:00 Uhr
Bitte die PKW-Maße mit der Parkplatzgröße abgleichen: Doppelparker: 1,65 Meter hoch, mit einer maximalen Nutzlast von 2.000 kg für eine maximale PKW-Länge von 5 Metern
Zusätzliche Preisinfos:
Kurtaxe für Erwachsene 3,40 Euro pro Tag wird vor Ort entrichtet.
Nach der Buchung stehen Ihnen zusätzlich die Zahlungsmöglichkeiten Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung und Google/Apple Pay zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.